Das Baulandmobilisierungsgesetz ist auf Bundesebene beschlossen worden. Ziel des Gesetzes ist Bauland schneller aktivieren zu können, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken. Für den Bezirk Wandsbek dürfte die neue Gesetzeslage zu einer Veränderung in der Genehmigungspraxis führen. Insbesondere die Einführung von sektoralen Bebauungsplänen und die Handhabung der erleichterten Erteilung von Befreiungen und die Erweiterung von Abweichungen vom Einfügungsgebot für den Wohnungsbau sind für den Bezirk kurzfristig relevant.
Baulandmobilisierungsgesetz