Im Zuge der weiterhin notwendigen Kontaktbeschränkungen in der Bekämpfung der Pandemie durch das Corona Virus ist der Schulalltag noch weit entfernt von der Normalität und erfordert neben Präsenzunterricht das ersetzende digitale Lernangebot.
Das Schülerinnen und Schüler dieses wahrnehmen können, ist abhängig von der häuslichen Ausstattung mit Internet und den notwendigen Endgeräten.
Insbesondere in Haushalten von Transferleistungs-Empfängerinnen und Empfängern mangelt es erheblich an diesen Voraussetzungen.
Mit Hilfe der Schulen durch die kostenfreie Bereithaltung von Laptops wird ein Weg der Versorgung gegangen, dieser reicht aber nicht für alle Betroffene aus. Auch fehlt über die schulische Förderung mit hardware die Möglichkeit der Bereithaltung eines Internetzugangs, wie er über einen UMTS-Stick erreicht werden könnte.
Eine nun weitere Möglichkeit der Bereitstellung von Endgeräten besteht durch die Kostenübernahme der Agentur für Arbeit und der Jobcenter. Die Antragstellung für Schülerinnen und Schüler erfolgt über ein Formular in Verbindung mit einer Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit der Anschaffung.
Leider gibt es hier häufige Hemmnisse in der Umsetzung, da nicht allen Schulen die von der Agentur für Arbeit und den Jobcentern zwingend geforderten Formulare vorliegen.
Für die Chancengleichheit in der Bildung ist eine zügige Ausstattung aller Schülerinnen und Schüler, unabhängig von ihrer finanziellen häuslichen Situation, zu gewährleisten. Dafür müssen alle Schulen die erforderlichen Formulare bereithalten, um ablehnende Bescheide wegen fehlender Korrektheit zu vermeiden.