Gemäß Bauantrag für das Begegnungshaus wurde für die Bemessung der Parkplätze grundsätzlich von bis zu 120 Besuchern ausgegangen.
Diese Parkplätze sind nach Auffassung von Förder & Wohnen vom Begegnungshaus separat kostenpflichtig anzumieten (Senatsantwort auf die Fragen 4 und 6 in der Drucksache 22/2983).
Gemäß Fachanweisung „Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze vom 21.01.2013“ der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sind für Versammlungsräume mit stadtteilbezogener Bedeutung je 15 Besucher ein Stellplatz vorzusehen. Dem Betreiber des Begegnungshauses müssen deshalb acht Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.
Die Miete für das Begegnungshaus stammt aus dem sog. Quartiersfonds. Für die Parkplätze sind jedoch keine Mittel vorgesehen.
Diese Parkplätze sind aber Voraussetzung für die Genehmigung des Begegnungshauses gewesen. Bei der damaligen Ausgestaltung des Mietvertrages, wo das Bezirksamt federführend war, wurde offensichtlich die Einbeziehung der Parkplätze versäumt. So sind bei der im Bau befindlichen Kita der TSG-Bergedorf die notwendigen Parkplätze selbstverständlich fester Bestandteil des Mietvertrages.