Die Bebauungspläne Rahlstedt 137 und 138 sind zurzeit im Online-Verfahren der Bauleitplanung im hamburg-service eingestellt.
Der Bürger kann einige Pläne einsehen, aber der Sachverhalt der Planung wird nicht ausreichend dargestellt und erläutert. Der Bürger kann nur eine Stellungnahme abgeben und bekommt diese nach Adressangabe bestätigt. Einsicht in die bisher abgegeben Stellungnahme wird dem Bürger nicht gewährt. Diese Möglichkeit bestand bei der Online-Beteiligung bei Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131. Wurde aber nach Rücksprache mit hamburg-service wieder abgeschafft.
Eine öffentliche Plandiskussion lebt vom Dialog. Die Verwaltung stellt die Pläne vor und der Bürger kann, vor der Sitzung, Fragen zum Inhalt der Pläne an den Sachbearbeiter der Verwaltung oder dem Planungsbüro stellen. In der öffentlichen Plandiskussion ist der Dialog zwischen Verwaltung, Planer und Bürger das entscheidende Kriterium was durch das Baurecht gefordert wird. Auch können die Bürger Nachfragen zu den Erläuterungen der Verwaltung und dem Planungsbüro stellen. Die augenblickliche Verfahrensweise ist nur eine einseitige Abgabe einer Stellungnahme und damit sind die Vorgaben des Baurechts nicht ausreichend erfüllt.