Mit der Eingabe (Drucksache 21-1885) zur Verkehrssicherheit in Lemsahl-Mellingstedt wird u.a. die Einrichtung einer Fußgängerampel an der Lemsahler Landstraße (Höhe Einmündung Fiersbarg) gefordert. In der Beantwortung der Eingabe durch PK35 (Drucksache 21-2458) wird darauf hingewiesen, dass die Straßenquerung tatsächlich ein Risiko darstellt und sich in den vergangen 3 Jahren mehrere Unfälle ereignet haben.
Für die geplante Instandsetzung der Lemsahler Landstraße hat die damalige BWVI eine Prüfung zugesagt. Die Grundinstandsetzung ist allerdings erst in 2024 geplant (Drucksache 21-2181). Um hier kurzfristig eine Abhilfe zu schaffen, sollte an dieser Stelle bis zur Grundinstandsetzung eine provisorische Fußgängerampel installiert werden