Der Bebauungsplan Marienthal 26 von 2004 wurde aufgestellt, um die gewachsene städtebauliche Struktur des großzügig begrünten Wohngebiets, das überwiegend von straßenparallelen Einfamilienhäusern geprägt ist, zu sichern. Das Plangebiet umfasst einen Teil des seit Ende des 19. Jahrhunderts erschlossenen und bebauten Villengebiets, das von dem Bauunternehmer Carstenn nach dem Vorbild englischer Gartenvorstädte entwickelt wurde.
In der öffentlichen Fragestunde des Bauprüfausschusses am 7. Januar 2021 beschwerte sich ein Bürger mit Rechtsbeistand, dass in der Claudiusstraße ein städtebaulicher Präzedenzfall geschaffen würde, der eine bauliche Nachverdichtung in der dritten Baureihe zuließe. Dies sei mit den Zielen des Bebauungsplanes nicht vereinbar.