Die Untergliederung eines Planungsraumes in Verkehrszellen hat das Ziel, die Verkehrsbeziehungen zwischen diesen differenziert darzustellen. Die Untergliederung soll so erfolgen, dass die für die Planung erforderlichen Daten, z.B. Bevölkerungsbestand und -entwicklung, Verfügbarkeit von Kraftfahrzeugen, Pendlerdaten usw., mit möglichst geringem Aufwand aus vorliegenden amtlichen Statistiken entnommen werden können.
Die Pendlerdaten der Bundesanstalt für Arbeit sind ein weiterer Baustein für die Beurteilung der Verkehrsströme. Können diese Daten nicht in die Verkehrszellen, aufgenommen werden, müssen anhand anderer, für die Stadtteile vorliegender Daten, z.B. Art und Größe der Gewerbebetriebe, einbezogen werden.
Entsprechend der Unterscheidung der Verkehre nach den Fahrtanlässen Ausbildung, Beruf, Besorgungen und Freizeit sind die entsprechenden Zielorte der einzelnen Aktivitäten aufzuzeigen. Von Interesse sind dabei nicht die relativ gleichmäßig im Raum verteilten Aktivitätsstandorte (z.B. Geschäfte für den täglichen Bedarf oder kleinere Gewerbebetriebe), sondern die großen, starke Verkehrsströme verursachenden Standorte (z.B. Einkaufszentren, Freizeitparks und große Gewerbegebiete). Die Lage dieser Standorte zu den Wohngebieten bestimmt wesentlich Stärke und Richtung des (motorisierten) Personenverkehrs.