Bereits geimpfte Bürgerinnen und Bürger müssen derzeit ihren Corona-Impfschutz in den international gültigen Impfpass übertragen. Dazu wird im Service Portal Hamburg, im Bereich des Bezirksamtes Wandsbek, u.a. auf die Hausarztpraxen verwiesen. Diesen liegt jedoch keine rechtliche Absicherung vor, dass sie im Falle einer Forderung nach Schadensersatz nicht persönlich in Verantwortung genommen werden, wenn sie die Übertragung unterschreiben. Daher nehmen sehr viele Hausärzte keine entsprechende Übertragung vor. Die CDU fordert daher das Bezirksamt Wandsbek mit einem Antrag (hier finden Sie den Antrag) in der Bezirksversammlung am Donnerstag auf, diese Fehlinformation umgehend zu korrigieren.
Dazu erklärt Claudia Folkers, stellv. Vorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion: „Hamburgs Ärzte arbeiten seit Monaten am Limit. Die hohe Nachfrage nach Impfungen und die noch immer zu geringen Impfstofflieferungen stellen ohnehin schon eine hohe Belastung dar. Da ist es wenig hilfreich, wenn jetzt auch noch unzählige bereits geimpfte Bürgerinnen und Bürger die Praxen stürmen, um ihren Impfschutz nachträglich in den international gültigen Impfpass zu übertragen. Hausärzte haben dafür gar keine Rechtssicherheit. Vertrauen ist in einer Krise das wichtigste, daher sollten auch und gerade die Informationen stimmen, die auf den Seiten staatlicher Stellen veröffentlicht werden. Das Bezirksamt Wandsbek muss die Veröffentlichungen im Informationsportal der Stadt Hamburg daher unverzüglich anpassen und sowohl Geimpften als auch Ärzten damit unnötigen Ärger ersparen.“