Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung – Internetübertragung

Durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 18. Dezember 2020 (HmbGVBl. S. 705) hat die Bürgerschaft das Bezirksverwaltungsgesetz vom 6. Juli 2006 (HmbGVBl. S. 404, 452), zuletzt geändert am 12. Mai 2020 (HmbGVBl. S. 255) erneut geändert und die Praxis mehrerer Bezirksversammlungen Sitzungen direkt im Internet zu übertragen, nunmehr gesetzlich geregelt. Hierzu wurden in § 14 Absatz 1 BezVG die folgenden Sätze angefügt.

„In der Geschäftsordnung kann bestimmt werden, öffentliche Sitzungen der Bezirksversammlung und bei Vorliegen besonderer Gründe auch ihrer Ausschüsse direkt im Internet zu übertragen. Die Einzelheiten dazu legt die Bezirksversammlung fest.“

In der Bezirksversammlung Wandsbek besteht die Praxis, Sitzungen in das Internet zu übertragen, eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung besteht aber bisher hierzu nicht. Diese soll nun aufgenommen werden.

 

Hier finden Sie den interfraktionellen Antrag.