Das Gebiet, welches durch die Straßenzüge Walddörfer Straße, Nordmarkstraße, Flensburger Straße, Willöperstraße und Ölmühlenweg begrenzt ist, ist weitgehend von bestehenden Einfamilienhausstrukturen geprägt. Jedoch ist das Gebiet baurechtlich nur durch den einfachen Baustufenplan Tonndorf-Jenfeld von 1955 überplant. Um die Einfamilienhausstruktur ausreichend zu erhalten, sollte auch dieser Bereich im Westen Tonndorfs durch aktuelles Planrecht überplant werden.